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Online Teilnahmebedingungen (AGB) für EU-Lottospieler

 

LUXMAXX, nachstehend LM genannt, ist eine Marke der Jumbo Business

Group S.à.r.l., Luxembourg. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten

regeln sich nach dem Antrag sowie durch das im Antrag Vereinbarte,

insbesondere:

 

- dem Verhältnis der Mitspieler untereinander;

 

- dem Verhältnis der einzelnen Spieler sowie der Tippgemeinschaften zu LM und die von ihr beauftragten Personen oder Firmen. Soweit die nachfolgenden Teilnahmebedingungen keine besonderen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des luxemburgischen Rechts (Code Civil). LM vermittelt zu den nachstehenden Bedingungen den Abschluss von Verträgen mit den einzelnen Mitspielern zwecks Bildung einer Tippgemeinschaft (nachfolgend auch „Pool" genannt). LM erbringt gegenüber den einzelnen Mitspielern des „Pools" sowie dem „Pool" insgesamt nachfolgend näher beschriebene Serviceleistungen. Für das Mitspiel und die Leistungen von LM sind allein die nachfolgenden Teilnahmebedingungen maßgebend. Die Spielteilnahme Minderjähriger ist gesetzlich unzulässig.

 

§ 1 Widerrufbelehrung

 

Dem Mitspieler ist bekannt, dass seine Registrierung und Mitspielbestellung sofort wirksam wird, sobald der Aktivierungslink in seinem E-Mail Postfach bestätigt wurde. Der Mitspieler akzeptiert, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht und eine Beendigung des geschlossenen Vertrages nur durch eine fristgerechte schriftliche Kündigung (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen kann.

 

§ 2 Mitspiel

 

Der Mitspieler erwirbt bei LM unmittelbar nach Zahlung des ersten Teilnahmebeitrages, welcher unwiderruflich auf einem Konto von LM gutgeschrieben wurden, nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen (AGB) einen Anspruch zur Aufnahme in eine/mehrere Tippgemeinschaft(en), sogenannte „Pools“. Das Mitspiel in den „Pools“ umfasst die in einen Kalendermonat fallenden vier bzw. fünf Ziehungswochen der jeweiligen Tippgemeinschaft(en) an den staatlichen Lotterien. Zur weiteren Dokumentation des zustande gekommenen Teilnahme-Vertrages erhält der Mitspieler von LM die schriftlichen Vertragsunterlagen. Diese enthalten die vom Mitspieler bei Registrierung und Mitspielbestellung genannten Daten (Name, Adresse, Zahlungsart, Geburtsdatum). Desweiteren das Datum des ersten Teilnahmemonats und die hierfür gültige Spielvoraussagen. Spielt der Mitspieler über ein Kombi-Angebot auch Einzelreihen, bekommt er gleichzeitig die entsprechenden Zahlen seines Individualtipps mitgeteilt. Der Mitspieler erwirbt einen Anspruch auf den Teil des Gesamtgewinns einer Tippgemeinschaft, der seinem Anteil am Einsatz der Tippgemeinschaft entspricht, wenn sein Mitspielbeitrag (Einsatz/Bearbeitungsgebühr) am Tag des Einzahlungsschlusses unwiderruflich auf einem Konto von LM gutgeschrieben ist (entweder Dauerauftrag, PayPal, SEPA-Lastschrift-Mandat oder Überweisung). Bei dem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erteilt der Mitspieler schriftlich LM die Zustimmung, den jeweils fälligen Mitspielbeitrag vom gewünschten und angegebenen Bankkonto des Mitspielers einzuziehen. Der Mitspieler gewährleistet die Deckung des Kontos. Sofern die Deckung nicht gewährleistet ist, trägt der Mitspieler die Gebühren für Rücklastschriften und die Bearbeitung von Rückbuchungen. LM kann im Falle des Widerrufs der SEPA-Lastschrift, bei Wahl dieser Zahlungsoption, vor Ablauf seiner regulären ABO-Teilnahme, einen Sicherungsbetrag von 3 Monatsbeträgen (Mindestlaufzeit) verlangen. Einzahlungsschluss für das Mitspiel sind 14 Tage vor der ersten Lottoausspielung des Teilnahmemonats. Noch nicht ausbezahlte Gewinne aus früheren Spielen finden hierbei keine Berücksichtigung.

 

§ 3 Gespielte Systemreihen

 

LM entwickelt die Systemreihen bzw. Zahlenkombinationen, die ihr oder einem von ihr zu benennenden Treuhändernamens und für Rechnungen der Tippgemeinschaft einzusetzen sind. Ein Anspruch eines einzelnen Mitspielers oder einer Tippgemeinschaft, dass bestimmte Systeme oder Systemreihen oder Zahlenkombinationen eingesetzt werden, oder dass der Mitspieler einer bestimmten Tippgemeinschaft angehört, besteht nicht. Die Spielzahlen werden im EDV System von LM dem Mitspieler zugeordnet. Die dem Mitspieler schriftlich übermittelten Spielzahlen erfolgen unter Vorbehalt deren Richtigkeit, sind monatsübergreifend und begründen keinen eigenen Rechtsanspruch.

 

§ 4 Anteile und Gebühren

 

Das Mitspiel erfolgt in unteilbaren Anteilen an einer Tippgemeinschaft. Der Anteilspreis enthält den Lottoeinsatz, die Spielscheingebühren, eine Servicegebühr, eine Gebühr für die bestellten Treuhänder von LM. Spieleinsatzzahlungen werden dem Mitspielkonto des Mitspielers gutgeschrieben und für den nächstmöglichen Mitspielmonat verwandt. LM ist berechtigt, eine Verrechnung mit etwaigen Gewinnen und/oder zukünftigen Spieleinsatzzahlungen vorzunehmen. Die Anteile an einer Tippgemeinschaft stehen fest. Für den Fall, dass nicht alle Anteile einer Tippgemeinschaft an Mitspieler vergeben werden können, ist LM berechtigt, sich nach Maßgabe dieser AGB und den gesetzlichen Vorschriften selbst an dieser Tippgemeinschaft zu beteiligen.

 

§ 5 Dauer des Mitspiel

 

Die ABO-Teilnahme gilt erstmalig für mindestens drei Monate und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht schriftlich (ausschließlich per Brief, Fax oder Email) gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang bei LM. Da seitens LM die jeweiligen Lotterien der Spieler-Pools bei den staatlichen Lottogesellschaften im Voraus eingereicht werden müssen, ist eine fristlose Kündigung ausgeschlossen.

 

§ 6 Gewinnabrechnung und Auszahlung der Gewinne

 

Der Gesamtgewinn eines Monats wird gemäß ihren Anteilen an den Tippgemeinschaften zu 100% an die Mitspieler verteilt. Gewinne aus Einzelreihen aus einem Kombi-Angebot werden in voller Höhe gutgeschrieben. Sollten Gewinne in Sachpreisen erzielt werden, so wird deren Veräußerungserlös der betreffenden Tippgemeinschaft gutgeschrieben. LM erstellt für den Mitspieler eine Gewinnabrechnung über die Höhe seines persönlichen Anteils am Gewinn seiner Tippgemeinschaft bezogen auf den vollen, abgelaufenen Vormonat. Abgerechnete Gewinnanteile werden dem Mitspieler gutgeschrieben und ggf. nach erfolgter Verrechnung ausbezahlt, sobald das Guthaben einen Betrag von EUR 5,-- übersteigt. Das Guthaben wird auf das Konto überwiesen, das der Mitspieler LM für Abbuchungen und/oder Gewinngutschriften mitgeteilt hat. Bei einem Gewinn ab EUR 1.000,-- welcher durch einen kostenlosen Einzeltipp oder Gratisreihen erzielt wird, erhebt LM eine Verwaltungsgebühr von 9,85%. Gewinnabrechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen hiergegen schriftliche Einwendungen erhoben werden. Für den Beginn der Frist ist das Datum der Gewinnabrechnung von LM maßgebend. Alle Gewinne werden mit befreiender Wirkung auf das vom Mitspieler angegebene Konto überwiesen. Bei Gewinnen über EUR 10.000,-- werden die Mitspieler gesondert benachrichtigt.

 

§ 7 treuhänderische Abwicklung

 

Der Mitspieler beauftragt LM oder einen von LM bestellten Treuhänder für ihn/die Tippgemeinschaft wie folgt tätig zu werden: LM oder ein von LM bestellter Treuhänder schließt in eigenem Namen, aber für Rechnung der Tippgemeinschaft den Spielvertrag mit der/den staatlichen Lottogesellschaft(en) über deren Annahmestellen ab. LM oder ein von LM bestellter Treuhänder nimmt die Lottoscheine, die Eigentum der Tippgemeinschaften werden, für diese in Verwahrung und ist verpflichtet, die Lottoscheine für die Dauer der Einspruchsfrist aufzubewahren. LM oder ein von LM bestellter Treuhänder macht die Gewinne für die Tippgemeinschaft gegenüber der/den staatlichen Lottogesellschaf(en) geltend. Zu diesem Zweck ist LM oder ein von LM bestellter Treuhänder berechtigt, bei den staatlichen Lottogesellschaften alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gewinnansprüche zu treffen. LM oder ein von LM bestellter Treuhänder nimmt die Gewinne für die Tippgemeinschaft entgegen. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt nur direkt durch LM oder einem von LM bestellten Treuhänder an die Mitspieler gemäß dem erteilten Auftrag. LM oder ein von LM bestellter Treuhänder ist berechtigt, etwaige noch nicht an LM geleistete Anteilspreise für das Mitspiel mit Gewinnen des jeweiligen Mitspielers zu verrechnen. Alle Gewinne werden mit befreiender Wirkung auf das vom Mitspieler angegebene Konto überwiesen.

 

§ 8 Vertretung / Vollmacht

 

LM ist zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck der Tippgemeinschaft dienen, sowie zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck der Tippgemeinschaften unmittelbar oder mittelbar zu fördern. LM ist auch berechtigt, in eigenem Namen oder für eigene Rechnung für die Tippgemeinschaft zu handeln oder über den in den Teilnahmebedingungen festgelegten Rahmen Gebühren oder Kostenerstattungen zu verlangen und soll auch berechtigt sein, diese Rechte ganz oder teilweise entsprechend dieser Bestimmungen Anderen einzuräumen. Der Spielvertrag entsteht unmittelbar zwischen staatlichen

Lottogesellschaften und LM oder einem von LM bestellten Treuhänder.

 

§ 9 Haftung / Verjährung

 

LM steht gegenüber den Tippgemeinschaften und den Mitspielern für eine ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes ein. LM haftet für Schäden nur, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen haftet LM nicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind. LM haftet weiterhin nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streik, innere Unruhe oder aus sonstigen Gründen, die LM nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen, Spielschein- und Servicegebühren gegen LM erlöschen mit der 1. Ziehung des Spielzeitraumes. Eine spätere Rechtsverfolgung ist ausgeschlossen.

 

§ 10 Spielgeheimnis / Datenschutz

 

Das Mitspiel, Namen, Anschrift und die Beteiligung der Mitspieler unterliegen dem Spielgeheimnis. LM sichert allen Mitspielern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Insbesondere erfolgt die Bekanntgabe von Namen, Anschriften und die Beteiligung der Mitspieler an einer Tippgemeinschaft nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung. Der Mitspieler nimmt davon Kenntnis, dass seine Daten über EDV gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden gewährleistet.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

 

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien ist das in Luxembourg geltende Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Luxembourg. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

Stand: 1. Halbjahr 2013